Holzhäusle anmieten

hgv Rottenburg 1856 e.V.
Verwaltung Lager
Peter Weingärtner
Königstraße 19
72108 Rottenburg
Tel.: 07472 / 13 53
mobil: 0172 / 4943172
Mail: pit.rottenburg@gmail.com

Mietbedingungen für hgv-Holzhäuschen

Der hgv Rottenburg 1856 e.V. vermietet, sofern kein Eigenbedarf besteht, für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte, Sommerfeste oder ähnliches stabile Holzhäuschen als Verkaufsstände an Einzelpersonen, Vereine oder Firmen
zu unten aufgeführten Bedingungen.
Derzeit stehen 10 kleine Häuschen mit einer Grundfläche von 3 x 2 m und 1 großes Häuschen mit einer Grundfläche von 4 x 2,5 m zur Verfügung. Die Häuschen werden ohne Einrichtung (Tresen, Tisch, Regal o.ä.) vermietet.

1. Mietpreise (netto, zzgl. 19 % MwSt.)

für ein Häuschen 3 x 2 m:
1 Tag              80,– €
2 Tage            50,– € pro Tag
ab 3 Tagen     40,– € pro Tag

für das Häuschen 4 x 2,5 m:
1 Tag             100,– €
2 Tage             70,– € pro Tag
ab 3 Tagen      60,– € pro Tag

2. Kaution

Der Mieter hinterlegt bei Abholung eine Kaution von 50,– Euro pro Häuschen. Kommen die Häuschen in dem Zustand zurück in dem sie ausgeliehen wurden, erhält der Mieter die Kaution zurückerstattet. Das bedeutet, dass die gesamte Dekoration, Tackerklammern, Nägel etc. rückstandsfrei entfernt werden müssen. Die Schrauben, Muttern und Unterlagscheiben zur Montage, sowie der Türschlüssel müssen vollständig vorhanden sein. Die Schrauben bitte in die Unterlagscheiben einführen und die Muttern aufdrehen! Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.

3. Dach

Der Mieter ist verantwortlich dafür, das Dach regensicher mit einer Plane zu beziehen und diese beim Abbau wieder zu entfernen.

4. Auf- und Abbau und Transport

Der Mieter ist für den Auf- und Abbau der Häuschen, sowie für den Transport vom Lager in Seebronn und zurück verantwortlich. Die Häuschen sind zerlegt transportierbar und relativ einfach aufzubauen.
Termine für das Abholen und Zurückbringen müssen rechtzeitig (mind. eine Woche vorher) mit Peter Weingärtner (s.o.) abgesprochen und eingehalten werden.

Stand: 31.10.2019