Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Seit 01.12.2020 gilt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 Corona-Verordnung eine allgemeine
Maskenpflicht innerhalb von Fußgängerzonen – unabhängig davon, ob der Mindestabstand
eingehalten werden kann. Deshalb hat die Stadtverwaltung neue und größere
Schilder drucken lassen, die am Freitagnachmittag (04.12.) aufgehängt wurden:

Die Fußgängerzone umfasst die Königstraße vom Dom bis zum Norma (inklusive Marktplatz),
die komplette Marktstraße mit Metzelplatz sowie die Bahnhofstraße bis zur Josef-Eberle-
Brücke. Die Schilder werden insbesondere an den Eingängen zur Fußgängerzone angebracht.

Da die allgemeine Maskenpflicht auch weiterhin an Bahn- und Bussteigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1
Corona-Verordnung) gilt, werden einige Schilder auch am Bahnhof sowie am Busbahnhof
Eugen-Bolz-Platz aufgehängt.