Wiedereröffnung der Einzelhandlesgeschäfte

Liebe Kundinnen und Kunden des Einzelhandels in Rottenburg,

eine schwere Zeit liegt hinter uns. Und sicherlich ist diese Pandemie noch nicht ausgestanden. Doch wie Sie sicherlich bereits wissen hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass ab Montag, 20.04.2020 die Einzelhandelsgeschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen.

Dies trifft in Rottenburg für fast alle Einzelhandelsgeschäfte zu. Für Ihre Treue in dieser schwierigen Zeit durch Ihre telefonischen und Online-Bestellungen sagen wir herzlichen Dank.

Ihre Händler freuen sich auf Ihren Besuch und Sie wieder persönlich zu beraten und zu bedienen.

Damit für Sie, unsere Kunden, eine verlässliche Kernöffnungszeit ( Mindestöffnungszeit) besteht empfehlen wir als HGV den Einzelhändlern die Kernöffnungszeiten von

Montag bis Freitag          von 10.00 – 16.00 Uhr

Samstag                          von 10.00 – 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es der Entscheidung eines jeden Händlers überlassen, die Öffnungszeiten nach vorne oder nach hinten zu erweitern bzw. ihre bisherigen Öffnungszeiten zu belassen.

Wir bitten Sie bei Ihren Einkäufen die Abstandsregeln, die durch Markierungen angezeigt sind, und die Anweisungen des Personals dringend einzuhalten. Vielen Dank!